25. November 2011 Torsten Krause

Neuruppin für Uckermark zuständig

Zur vorgeschlagenen Neugliederung der Gerichtsstrukturen erklärt Torsten Krause, direkt gewählter Landtagsabgeordneter für DIE LINKE:

Mit dem Gesetzentwurf wird eine mehr als sechs Jahre währende Verunsicherung der Bediensteten der Justiz beendet. Die Koalition hat sich bewusst dafür entschieden, die Gerichtsstandorte im ganzen Land bürgernah zu erhalten. Die Gerichte können so - auch unter schwieriger werdenden demografischen Bedingungen - ihre Funktion als dritte Gewalt im Staat wahrnehmen. Die  Reform passt die vier Landgerichtsbezirke an die zu erwartenden demografischen Entwicklungen an. Sie  werden in Zukunft annähernd gleich groß sein.

Der von CDU und FDP eingebrachte Änderungsantrag für die Zuordnung der Uckermark zum Landgericht Frankfurt/Oder wurde im Rechtsausschuss mit den Stimmen von SPD und LINKE abgelehnt. Denn die von der Koalition angestrebte, vergleichbare Größe stärkt den Gerichtsstandort Neuruppin für die Zukunft. Mit dem Beschluss zur Gerichtsreform wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Torsten Krause

Mitglied des Brandenburgischen Landtages
Fraktion DIE LINKE