Vor kurzem bestätigte ein hochkarätiges Gutachten, das im Auftrag des DGB erarbeitet wurde, mehrere der auch schon von uns geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze. Dies nahm die LINKE im Bundestag zum Anlass, um sich noch einmal an die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen zu wenden – mit der Bitte, doch gemeinsam eine Normenkontrollklage einzureichen.
Kurz zur Erklärung: Für eine Normenkontrollklage bedarf es einer Unterstützung durch mindestens 25% der Abgeordneten des Bundestags. So kann diese Klage direkt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Das heißt, im Gegensatz zu einem klagenden Betroffenen, der sich – vermutlich über Jahre – durch alle Instanzen klagen müsste, könnte man hier schnell zum Ziel und damit zur Verbesserung der Situation hunderttausender Betroffener kommen.
Die SPD-Fraktionsspitze hat sich dazu bisher nicht geäußert. Und Bündnis 90/Die Grünen haben erneut schriftlich abgesagt – mit der Begründung, eine Klage durch die Betroffenen wäre geeigneter. Wer sich selbst noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen.